Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kampfkunstschulen Bachenbülach, Winterthur und Frauenfeld
Gültig ab: [06.08.2025]
1. Vertragsparteien und Anwendungsbereich
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen den einzelnen Einzelunternehmen (je Standort) und den Teilnehmenden (darunter auch Minderjährige), für sämtliche Leistungen wie Kurse, Workshops, Prüfungen, Materialverkauf etc.
2. Zustandekommen des Vertrags
Die Anmeldung – schriftlich oder online – ist verbindlich. Der Vertrag kommt mit Ihrer Anmeldung zustande, sobald die jeweilige Kampfkunstschule die Anmeldung bestätigt.
3. Vertragsdauer, Verlängerung & Kündigung
- Vertragsdauer: Per Standort festgelegt: z. B. 3, 6 oder 12 Monate.
- Verlängerung: Erfolgt automatisch, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.
- Kündigungsfrist: 30 Tage vor Ablauf, schriftlich per Online-Formular oder E-Mail.
- Vorzeitige Beendigung: Möglich, aber keine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.
4. Trainingsabsenz, Krankheit & Unterbruch
- Absenzmeldung: Krankheits- oder Unfallfälle umgehend schriftlich melden.
- Längere Abwesenheit: Krankheits- oder Unfallfälle umgehend schriftlich melden.
- Andere Unterbrüche (z. B. Militärdienst, Mutterschaft) müssen schriftlich gemeldet werden.
5. Preise, Zahlungsbedingungen & Verzugsfolgen
- Mitgliedsbeiträge sind im Voraus zu bezahlen (Rechnung, Twint, Bar).
- Bei Zahlungsverzug kann das Training ausgesetzt werden; Mahngebühren und Verzugszinsen (5% p.a.) fallen an.
6. Leistungen & Kursbedingungen
- Die Schulen bieten Trainingseinheiten, Prüfungen, Seminare und ggf. externe Veranstaltungen.
- Nicht eingelöste Teilnahmeplätze ohne Abmeldung sind zu zahlen.
7. Material & Prüfungsgebühren
- Pflichtartikel (Uniform, Schutz, Gürtel) sind je Einzelunternehmen nach aktueller Preisliste zu beziehen.
- Prüfungs- und andere Gebühren richten sich nach den Richtlinien der jeweiligen Kampfsportschule.
8. Haftung & Versicherung
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Jede/r Teilnehmende muss eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung abschließen. Die Schulen übernehmen keine Haftung für Unfälle, Diebstähle oder Schäden durch Dritte.
9. Verhalten & Schulordnung
Mitglieder verpflichten sich, Anweisungen von Trainer*innen und der Hausordnung zu folgen. Bei groben Verstößen kann der Vertrag fristlos aufgehoben werden ohne Rückerstattungsanspruch.
10. Bild-, Foto- und Videoaufnahmen
Die Schulen dürfen Foto- und Videoaufnahmen während des Trainings für interne wie auch für externe Zwecke (z. B. Website, Social Media, Werbung) verwenden.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß schweizerischem Datenschutzgesetz verarbeitet und nur für Zwecke im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe erfolgt nur auf gesetzlicher Grundlage.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen.
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